Wochenbettbetreuung
Jede Frau hat Anspruch auf eine Hebamme bis zum 10. Tag nach der Geburt des Kindes. Bei einem Spitalaufenthalt von 5 Tagen kann die Hebamme nochmals 5 Tage nach Hause kommen.
Zusätzlich hat eine Frau in den ersten drei Monaten nach der Geburt Anspruch auf 3 Stillberatungen, die durch die Hebamme ausgeführt werden können.