Wochenbettbetreuung

Jede Frau hat Anspruch auf eine Hebamme bis zum 10. Tag nach der Geburt des Kindes. Bei einem Spitalaufenthalt von 5 Tagen kann die Hebamme nochmals 5 Tage nach Hause kommen.

Zusätzlich hat eine Frau in den ersten drei Monaten nach der Geburt Anspruch auf 3 Stillberatungen, die durch die Hebamme ausgeführt werden können.


Die Hebamme besucht die Frau zuhause und steht ihr mit ihrer Erfahrung bei. Es ist von Vorteil bereits vor der Geburt mit ihrer Hebamme Kontakt aufzunehmen. Ich betreue die Frauen in den Kreisen 1, 2, 7 und 8 der Stadt Zürich.

Kontaktaufnahme für Wochenbettbetreuung

Adressen von weiteren Hebammen in ihrer Region finden Sie im Internet unter:

www.hebamme.ch